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Hygienebeauftragter Arzt
Das Infektionsschutzgesetz, die aktualisierte „Niedersächsische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ sowie die einschlägige RKI-Richtlinie schreiben für Hygienebeauftragte Ärzte eine Fortbildung in Kursform mit einem Umfang von 40 Stunden als Grundkurs vor. Der Hygienebeauftager Arzt ist verpflichtend für Krankenhäuser, Rehabilitationszentren und ambulante OP-Zentren.
Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege
Am 17. Juli 2012 haben wir die staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Durchführung der Weiterbildung zur "Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege" erhalten (gem. § 4 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. m. § 12 des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes).
Hygienebeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Hygiene nimmt im Rahmen des Risikomanagements im Gesundheitswesen eine immer größer werdende Bedeutung ein. Um den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu entsprechen, ist es erforderlich, neben Hygienebeauftragten Ärzten und der Hygienefachkraft auch sogenannte Hygienebeauftragte in der Pflege in stationären Gesundheitseinrichtungen einzusetzen. Hierzu bedarf es einer Fortbildung von 40 Stunden.
Hygienebeauftragte Pflegefachkraft
Hygienebeauftragte Pflegefachkräfte unterstützen die Entscheidungsträger bei der Wahrnehmung hygienerelevanter Aufgaben vor Ort. Sie sind wichtige Multiplikatoren bei der Umsetzung von Hygieneplänen und somit zwingend erforderlich für ein präventives Vorgehen bei Infektionskrankheiten. Der Lehrgang vermittelt notwendiges Fachwissen und praktisches Handwerkszeug.

Der Aufbaulehrgang setzt einen abgeschlossenen Lehrgang zum Hygienebeauftragten im Gesundheits- und Sozialwesen” voraus.
Aufbaukurs für Fachpersonal in der Hygiene nach §8 Abs. 2 der NMedHygVO
Nach den Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über Hygiene und Infektionspräventionin medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) muss sich Fachpersonal in der Hygiene (Hygienebeauftragte Ärzte und Hygienefachkräfte) regelmäßig fortbilden - mindestens alle 2 Jahre. Dazu bieten wir einen Aufbaukurs für Fachpersonal an.
Aktualisierungskurs für "Hygienefachpersonal in der Pflege"
Um mit aktuellem Fachwissen in den Einrichtungen zu schulen und zu beraten, ist in den Hygieneverordnungen der Bundesländer z.T. eine zweijährige Fortbildungspflicht für „Hygienefachpersonal in der Pflege“ verankert. Wir bieten einen Aktualisierungskurs für "Hygienefachpersonal in der Pflege" an.
Hygienebeauftragte für Veranstaltungsmanagement
Durch die Corona-Pandemie hat sich das Umfeld für die Veranstaltungsbranche grundlegend geändert. Ein maßgeschneidertes Hygienekonzept ist für den gesundheitlichen Schutz von Veranstaltungsbesuchern und Mitarbeitern unabdingbar. Dazu bieten wir eine Grundlagenschulung in Form einer 1-wöchigen Fortbildung für Hygienebeauftragte an (40 Unterrichtseinheiten).