Das Infektionsschutzgesetz, die aktualisierte „Niedersächsische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ sowie die einschlägige RKI-Richtlinie schreiben für Hygienebeauftragte Ärzte eine Fortbildung in Kursform mit einem Umfang von 40 Stunden als Grundkurs vor.
Der Hygienebeauftager Arzt ist verpflichtend für Krankenhäuser, Rehabilitationszentren und ambulante OP-Zentren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 720,00 €. Die Gebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen und die Verpflegung.
Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.
Fortbildungspunkte
Für den Lehrgang sind bei der ÄrztekammerNiedersachsen 40 Fortbildungspunkte beantragt.