Nach §§ 48 und 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom November 2018 sind für Personen (z.B. Medizinische Fachangestellte), die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, regelmäßige Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz vorgeschrieben.
Die Aktualisierung muss mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs erfolgen. Bei nicht fristgerechter Aktualisierung erlischt das Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse.
Zielgruppe
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
- Operationstechnische Assistenz (OTA)
- Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
- Pflegefachkräfte (Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger, Altenpfleger)
Die Teilnahmegebühr beträgt 190,00 €. Sie beinhaltet die Lehrgangsunterlagen und die Verpflegung (es gelten unsere AGB).
Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.