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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Nach §§ 48 und 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom November 2018 sind für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, regelmäßige Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz vorgeschrieben.

Die Aktualisierung muss mindestens alle fünf  Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs erfolgen. Bei nicht fristgerechter Aktualisierung erlischt das Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse.
Zielgruppe
Personal im Operations/-Funktionsdienst
Lehrgangstermine 2025
Download: Flyer mit Anmeldeunterlagen 2025

ROR 1/2025:




22.01.2025
ROR 2/2025:


24.09.2025

jeweils von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unterrichtsdauer: 4 Stunden

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 €. Sie beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verpflegung sowie eine Teilnahmebescheinigung (es gelten unsere AGB).

Externe Kurse in der Klinik mit Teilnehmerbegrenzung auf Anfrage!
Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.
Kontakt / Lehrgangsort
BSG Braunschweiger Studieninstitut für Gesundheitspflege GmbH
Boeselagerstraße 14
38108 Braunschweig

Frau Alexandra Reise
Telefon:


0531/12999-25
Fax


0531/12999-33
Email:


areise(at)bsg-kongresse.de
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