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Qualifizierung für die „spezialisierte ambulante Pflege“ laut „Häuslicher Krankenpflege-Richtlinie“ (HKP)

Mit Änderung der „Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie“ (HKP) soll die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden von „spezialisierten Leistungserbringern“ übernommen werden.

Für die fachpflegerische Versorgung sollen nur noch „Pflegefachkräfte“ eingesetzt werden, die über eine mindestens 84 Unterrichtseinheiten (UE) umfassende Qualifikation verfügen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kann der „Basiskurs Wundexperte ICW®“ (56 UE) um dieses „AUFBAUMODUL HKP“ ergänzt werden. Gleichzeitig wird damit das „Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW®“ erlangt (für die Leitung werden auch die Module 2-5 des Kurses „Fachtherapeut Wunde ICW®“ benötigt).

Das Modul 1 umfasst 32 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und schließt mit einer Prüfungsklausur ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, dass die Anforderungen zur spezialisierten Leistungserbringung erfüllt.

Zielgruppe
- alle Absolventen des „Basiskurses Wundexperten ICW®“ mit gültigem Zertifikat
Themenübersicht
- Chronische Wunden Pathophysiologie und Diagnostik
- Wundassessment und Wunddokumentation
- Lymphatische Erkrankungen
- Komplexe Wundsituationen / Wundreinigung / Hautschäden
- Tumorwunden / palliative Versorgung
- Schmerz
- Gesundheitsökonomie
- Hygiene
Lehrgangstermine 2024
Download: Flyer mit Anmeldeunterlagen 2024

WEA 2/2024
Block23.09. - 26.09.2024
Prüfung 
08.11.2024

jeweils von 09.00 Uhr bis 16.15 Uhr

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 560,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sie beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Prüfungsgebühr und die Verpflegung (es gelten unsere AGB).
Kontakt / Lehrgangsort
BSG Braunschweiger Studieninstitut für Gesundheitspflege GmbH
Boeselagerstraße 14
38108 Braunschweig

Caroline Korf
Telefon: 0531/12999-23
Fax:       0531/12999-33
Email:    ckorf(at)bsg-kongresse.de
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Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.