Mit Änderung der „Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie“ (HKP) soll die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden von „spezialisierten Leistungserbringern“ übernommen werden.
Für die fachpflegerische Versorgung sollen nur noch „Pflegefachkräfte“ eingesetzt werden, die über eine mindestens 84 Unterrichtseinheiten (UE) umfassende Qualifikation verfügen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kann der „Basiskurs Wundexperte ICW®“ (56 UE) um dieses „AUFBAUMODUL HKP“ ergänzt werden. Gleichzeitig wird damit das „Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW®“ erlangt (für die Leitung werden auch die Module 2-5 des Kurses „Fachtherapeut Wunde ICW®“ benötigt).
Das Modul 1 umfasst 32 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und schließt mit einer Prüfungsklausur ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, dass die Anforderungen zur spezialisierten Leistungserbringung erfüllt.