Ab dem Jahr 2020 müssen Praxisanleiter jährlich eine berufspädagogische Fortbildung (mindestens 24 Stunden) gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, um ihre berufsÂpädagogische Zusatzqualifikation beizubehalten (§ 4 Abs. 3 PflAPrV). Dazu bieten wir einen praxisorientierten
Aktualisierungskurs in Form einer 3-tägigen Fortbildung an.