Nach §§ 48 und 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom November 2018 sind für Personen (z.B. Medizinische Fachangestellte), die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, regelmäßige Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz vorgeschrieben.
Die Aktualisierung muss mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs erfolgen. Bei nicht fristgerechter Aktualisierung erlischt das Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse.