Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind regelmäßige Aktualisierungen der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte, MTA, MTRA, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte vorgeschrieben.
Es besteht die Verpflichtung, die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Fünf-Jahres-Rhythmus zu aktualisieren. Bei nicht fristgerechter Aktualisierung erlischt das Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse / die Fachkunde.
Wir möchten Ihnen daher entsprechende Schulungen anbieten. Diese finden seit dem 1. Januar 2009 in unseren Räumlichkeiten statt.